"Interesse am Fall genügt nicht,
nur Entschlossenheit führt zum Recht."

Kompetenz

Mit der zunehmenden Komplexität der Lebenssachverhalte geht die stetige Rechtsfortbildung einher. Dies macht eine Spezialisierung in der Rechtsanwaltschaft heute unumgänglich. Unsere Kanzlei ist auf die Bereiche Arbeitsrecht, Gesellschaft – und Gemeinnützigkeitsrecht sowie Forderungsbeitreibung spezialisiert. Kommt es darüber hinaus zu fachübergreifenden Rechtsfragen, arbeiten wir eng mit Steuerberatern und Rechtsanwälten aus anderen Bereichen zusammen.

Vertrauen

Vertrauen ist in einem erfolgreichen Mandatsverhältnis unabdingbar. Wir gewährleisten jederzeit den persönlichen Kontakt zwischen Anwalt und Mandant, so dass wir zeitnah und optimal im Interesse unserer Mandanten handeln können. Wir stehen laufend als Berater für die rechtlichen Implikationen von unternehmerischen Entscheidungen und Konflikten im Betrieb zur Verfügung, dies ist insbesondere für Unternehmen ein erheblicher Vorteil.

Vanessa Leite, Dr. Neuling
Vanessa Ulfig studierte an der Universität Hamburg Rechtswissenschaften und absolvierte ihr Referendariat in Schleswig-Holstein. Unmittelbar nach Abschluss des Referendariats machte sie sich als Rechtsanwältin in Hamburg mit einer eigenen Kanzlei selbstständig. Im Rahmen ihrer anwaltlichen Tätigkeit liegt ihr Schwerpunkt im Arbeits- und Gemeinnützigkeitsrecht, so dass sie primär kleine und mittlere Unternehmen, Vereine und Verbände berät. Vanessa Ulfig ist Fachanwältin für Arbeitsrecht. Neben ihrem Beruf engagiert sie sich seit über zehn Jahren ehrenamtlich in Vereinen und begleitet verschiedene gemeinnützige Projekte.
Dr. Matthias Neuling hat sich nach Abschluss seiner Ausbildung 1987 als Rechtsanwalt in eigener Kanzlei niedergelassen. Dr. Neuling hat sich bereits durch das Thema seiner Promotion “Rechtsformen für alternative Betriebe” frühzeitig mit den Besonderheiten des gemeinnützigen Sektors beschäftigt. Der Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit lag daher von Beginn an im Gesellschaftsrecht sowie den damit zusammenhängenden gemeinnützigkeitsrechtlichen Fragen. Diesen Schwerpunkt ergänzte Dr. Neuling in der Folgezeit um das individuelle und kollektive Arbeitsrecht. Heute betreut Dr. Neuling im Wesentlichen kleine und mittlere gemeinnützige Unternehmen, Vereine und Stiftungen. Herr Dr. Neuling engagiert sich ehrenamtlich als Stiftungsvorstand.
Vanessa Ulfig

Fachanwältin für Arbeitsrecht und
Rechtsanwältin

Dr. Matthias Neuling

Rechtsanwalt

Unser Spezialwissen

Die Schwerpunkte unserer Tätigkeit liegen im Zivilrecht. Hier sind wir insbesondere tätig im:

  • Gemeinnützigkeitsrecht (Stiftungen, gGmbH, Vereine, Kita-Beratung)
  • Gesellschaftsrecht (Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften)
  • Individualarbeitsrecht (z. B. Arbeitsvertragsgestaltung, Kündigungsschutzrecht)
  • Kollektives Arbeitsrecht (z. B. Tarifvertragsrecht, Betriebsverfassungsrecht)
  • Forderungsbeitreibung
  • Datenschutz

Wir nehmen uns den Rechtsproblemen eingehend an und versuchen, gemeinsam mit dem Mandanten nicht nur eine Lösung sondern auch optimale Strategien auf dem Weg dahin zu entwickeln. Es ist sprichwörtlich, dass Recht haben und Recht bekommen zwei Paar Schuhe sind – so ist es auch in der Realität. Häufig ist es entscheidend, Konflikte bereits in ihrer Entstehungsphase rechtlich zutreffend einzuordnen und zu begleiten, um im Falle einer gerichtlichen Klärung bestmöglich aufgestellt zu sein.

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