"Interesse am Fall genügt nicht,
nur Entschlossenheit führt zum Recht."
Kompetenz
Mit der zunehmenden Komplexität der Lebenssachverhalte geht die stetige Rechtsfortbildung einher. Dies macht eine Spezialisierung in der Rechtsanwaltschaft heute unumgänglich. Unsere Kanzlei ist auf die Bereiche Arbeitsrecht, Gesellschaft – und Gemeinnützigkeitsrecht sowie Forderungsbeitreibung spezialisiert. Kommt es darüber hinaus zu fachübergreifenden Rechtsfragen, arbeiten wir eng mit Steuerberatern und Rechtsanwälten aus anderen Bereichen zusammen.
Vertrauen
Vertrauen ist in einem erfolgreichen Mandatsverhältnis unabdingbar. Wir gewährleisten jederzeit den persönlichen Kontakt zwischen Anwalt und Mandant, so dass wir zeitnah und optimal im Interesse unserer Mandanten handeln können. Wir stehen laufend als Berater für die rechtlichen Implikationen von unternehmerischen Entscheidungen und Konflikten im Betrieb zur Verfügung, dies ist insbesondere für Unternehmen ein erheblicher Vorteil.

Fachanwältin für Arbeitsrecht und
Rechtsanwältin
Rechtsanwalt
Unser Spezialwissen
Die Schwerpunkte unserer Tätigkeit liegen im Zivilrecht. Hier sind wir insbesondere tätig im:
- Gemeinnützigkeitsrecht (Stiftungen, gGmbH, Vereine, Kita-Beratung)
- Gesellschaftsrecht (Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften)
- Individualarbeitsrecht (z. B. Arbeitsvertragsgestaltung, Kündigungsschutzrecht)
- Kollektives Arbeitsrecht (z. B. Tarifvertragsrecht, Betriebsverfassungsrecht)
- Forderungsbeitreibung
- Datenschutz
Wir nehmen uns den Rechtsproblemen eingehend an und versuchen, gemeinsam mit dem Mandanten nicht nur eine Lösung sondern auch optimale Strategien auf dem Weg dahin zu entwickeln. Es ist sprichwörtlich, dass Recht haben und Recht bekommen zwei Paar Schuhe sind – so ist es auch in der Realität. Häufig ist es entscheidend, Konflikte bereits in ihrer Entstehungsphase rechtlich zutreffend einzuordnen und zu begleiten, um im Falle einer gerichtlichen Klärung bestmöglich aufgestellt zu sein.
