Ab dem 25. Mai 2018 begann ein neues Zeitalter im Datenschutz, seit dem gelten neue Datenschutzregularien nach der Datenschutzgrundverordnung als zwingendes Recht, die alle Unternehmen umsetzen müssen. Nachlässigkeiten in diesem Bereich können hohe Schadensersatzansprüche und Bußgelder zur Folge haben.
Gerne beraten wir Sie bei der Umsetzung den gesetzlichen Vorgaben. Wir geben Ihnen Checklisten an die Hand, mit denen Sie auf einen Blick überschauen können, wo in Ihrem Betrieb Handlungsbedarf besteht. Von uns erhalten Sie Mustervorlagen und natürlich Antworten auf Fragen wie: Müssen wir einen Datenschutzbeauftragten haben? Wie informiere ich meine Vertragspartner umfassend über die Datenerhebung und ihre Rechte? Wann müssen welche Daten gelöscht werden? Wie muss die Datenschutzerklärung auf der Homepage oder ein Verfahrensverzeichnis für Verarbeitungstätigkeiten aussehen? Welche Besonderheiten gelten für die Verwendung von Fotos von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern?
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