Forderungsbeitreibung

Forderungsbeitreibung durch eine Anwaltskanzlei hat für den Mandanten konkrete Vorzüge. Bei uns wird jeder Fall individuell und in der Regel taggleich bearbeitet. In unserem Büro haben Sie während des gesamten Verfahrens einen Ansprechpartner, der mit Ihrem Fall betraut ist und der Sie ständig auf dem Laufenden über Neuerungen des Verfahrensstandes hält. Kann die Forderung erfolgreich beigetrieben werden, entstehen dem Gläubiger keine Kosten, da alle angefallenen Gebühren und Auslagen vom Schuldner zu tragen sind, wenn dieser sich seinerzeit im Verzug befunden hat.

Folgende Maßnahmen führen wir u. a. durch:

  • außergerichtliche Zahlungsaufforderung
  • Vor Einleitung gerichtlicher Schritte erfolgt eine Prüfung der Liquidität des Schuldners durch Einholung einer Bonitätsauskunft (Kostenrisikominimierung)
  • Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens per elektronischen Datenaustausch mit den zuständigen Gerichten
  • nach Widerspruch/Einspruch des Schuldners gegen den Mahn- oder Vollstreckungsbescheid Durchführung des streitigen Verfahrens.
  • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (z. B. Beauftragung des Gerichtsvollziehers, Kontopfändung, Pfändung des Arbeitseinkommens)
  • Vereinbarung von Zahlungsvereinbarungen einschließlich der Zahlungsüberwachung
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