Gesellschaftsrechtliche Fragen stellen sich in jedem Unternehmen. Hier gilt es die passende Rechtsform zu finden und die Verträge rechtssicher zu gestalten. Wir begleiten unsere Mandanten sowohl in der Gründung als auch beispielsweise bei einem Betriebsübergang. Aufgrund unserer Kanzleispezialisierung profitieren unsere Mandanten davon, nicht nur gesellschaftsrechtliche sondern auch arbeitsrechtliche Beratung aus einer Hand zu erhalten.
Im Rahmen des Gesellschaftsrechts liegt unser Tätigkeitsschwerpunkt im Gemeinnützigkeitsrecht. Unsere Mandanten sind Stiftungen, gemeinnützige GmbHs und Vereine, die wir umfassend beraten. Das Fundament jeder zukunftsträchtigen und erfolgreichen gemeinnützigen Arbeit ist eine einwandfrei gestaltete Satzung, um Haftungsrisiken durch rechtssichere Satzungsgestaltung zu minimieren. Daneben gilt es auch, die steuerrechtlichen Anforderungen der Finanzbehörden kontinuierlich zu erfüllen. An dieser Stelle arbeiten wir eng mit Steuerberatern zusammen, deren Spezialgebiet der Gemeinnützigkeitssektor ist.
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